Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Gegenstand der Leistung der Firma Ex-Rohr GmbH ist die Reinigung von Rohren und Fettabscheidern und den dazu gehen Nebenarbeiten. Darinausgehende Leistungen, insbesondere die Reparatur von Rohrleitungen werden von der Firma Ex-Rohr GmbH nicht geschuldet.
- Die Vergütung ist fällig nach ordnungsgemäßer Beendigung und Abnahme der Leistung, ohne jeden Abzug. Für Reinigungsarbeiten gelten die bei der Auftragserteilung bekanntgegebenen Einheitspreise. Die Rohrreinigungsarbeiten werden für jeden angefangenen Meter der Rohrreinigung berechnet, zuzüglich der Anfahrtspauschale, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist (Pauschalsumme, Stundensätze). Wird eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung gefordert, so ist sie gesondert zu vergüten, sofern die Firma Ex-Rohr GmbH ihren Sondervergütungsanspruch vor der Vornahme der Arbeiten ankündigt. Nicht angekündigte weitere Leistungen sind dann gesondert zu vergüten, wenn sie der Auftraggeber nachträglich genehmigt oder die Zusatzleistung für die Erfüllung des Vertrages notwendig war, dem mutmasslichen Willen des Auftraggebers entsprach und diesem unverzüglich angezeigt wurde.
- Den Monteuren der Firma Ex-Rohr GmbH ist von dem Auftraggeber ungehinderter Zugang zu den Rohrleitungen, Sielen und Schächten zu gewährleisten. Der Auftraggeber hat den Monteuren alle ihm zur Verfügung stehenden Informationen über das Rohrleitungsnetz und dessen Verlauf mitzuteilen. Für den Fall, dass der Zugang zu den Rohren nicht gewünscht wird, hat der Auftraggeber die Kosten einer vergeblichen Anfahrt oder etwaiger Verzögerungen zusätzlich zu übernehmen.
- Kommt der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht auch nach Fristsetzung durch die Firma Ex-Rohr GmbH nicht nach, kann diese den Vertrag kündigen und eine angemessene Entschädigung verlangen. Das gleiche gilt bei der vorzeitigen Kündigung durch den Auftraggeber.
- Die Arbeiten der Firma Ex-Rohr GmbH sind unmittelbar nach der Ausführung zu prüfen und abzunehmen. Die Abnahme ist dem Monteur schriftlich zu bestätigen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Woche zu rügen. Wird die Durchführung des Auftrages ohne Zutun der Firma Ex-Rohr GmbH für sie in Folge eines Umstandes unmöglich, den der Auftraggeber zu vertreten hat, so steht der Firma Ex-Rohr GmbH für erbrachten Leistungen die anteilige Vergütung und der Ersatz ihrer Auslagen zu. Dies gilt insbesondere bei unsachgemäßer Verlegung des Rohrsystems (nicht DIN-gerecht) und bei Rohrbrüchen. Für solche Fälle darf die Firma Ex-Rohr GmbH die weitere Durchführung des Auftrages verweigern.
- Die Firma Ex-Rohr GmbH haftet bei Schäden für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur in Fällen, in denen sie Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft; es sei denn, sie befinden sich im Leistungsverzug oder die von ihr zu erbringende Leistung ist in Folge eines Umstandes unmöglich, den die Firma Ex-Rohr GmbH zu vertreten hat oder wenn der Mangel auf dem Fehlen einer von der Firma Ex-Rohr GmbH zugesicherten Eigenschaft beruht. Sind die Arbeiten der Firma Ex-Rohr GmbH mangelhaft, so ist die Firma Ex-Rohr GmbH zur Nachbesserung berechtigt. Erst nach Fehlschlag der Nachbesserung oder erfolgloser Nachfristsetzung zur Vornahme der Nachbesserung kann der Auftraggeber nach seiner Wahl die gesetzlichen Gewährleistungsrechte geltend machen.
- Die Arbeiten der Firma Ex-Rohr GmbH sind sofort nach Abnahme oder Abzug zu zahlen. Notdienstzuschläge werden werktags von 17.00 bis 07.00 Uhr und sonnabends bis 13.00 Uhr in Höhe von 25%; sonnabends ab 13.00 Uhr sowie an Sonn-und Feiertagen in Höhe von 50% erhoben.
- Werden entsorgungspflichtige Stoffe bei Rohrreinigungen aufgenommen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, diese bei einer Abfallbeseitigungsanlage entsorgen zu lassen. Die Firma Ex-Rohr GmbH wird dem Auftraggeber unverzüglich die Aufnahme solcher Stoffe mitteilen und dessen Entschließung abwarten. Ist die Entschließung des Auftraggebers nicht rechtzeitig zu erlangen, so ist die Firma Ex-Rohr GmbH ermächtigt, die Entsorgung auf Kosten des Auftraggebers vorzunehmen. Widerspricht der Auftraggeber einer ordnungsgemäßen Entsorgung entsorgungspflichtiger Stoffe, so ist die Firma Ex-Rohr GmbH berechtigt, von dem Vertrag zurückzureten.




